FAQ goEurope

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Kann ich im Ausland nebenbei studieren oder arbeiten?

Der Europäische Solidaritätskorps ist ein Bildungsprogramm für non-formale (außer-schulische) Bildung. Nebenbei zu arbeiten ist nicht möglich, da Du keine Arbeitserlaubnis besitzt. Auch nebenbei zu studieren ist nicht möglich, da der ESK ein Programm für außer-schulische Bildung ist. Es steht Dir frei, Schulungen oder Kurse zu besuchen, wie z.B. einen zusätzlichen Sprachkurs. Die Kosten dafür musst Du selbst tragen.

Bekomme ich im Ausland weiterhin Familien- und Studienbeihilfe?

Falls Du während deines ESK Freiwilligenprojekts noch Anspruch auf Familienbeihilfe hast, kannst Du für den exakten Projektzeitraum, den Du im Ausland verbringst, die Familienbeihilfe weiterhin beziehen. Dafür erhältst Du nach der Genehmigung deines Projekts ein Formular, das ausgefüllt und bestätigt werden muss, bevor es dem Finanzamt vorgelegt werden kann.

Da Du zu dieser Zeit aber nicht studierst, wird die etwaige Studienbeihilfe pausiert und kann nach deiner Rückkehr und dem erneuten Start des Studiums wieder beantragt werden.

Brauche ich ein Konto im Ausland?

Üblicherweise wird das Taschengeld auf Dein Konto im Aufenthaltsland überwiesen oder in bar ausgezahlt. Auslandsüberweisungen (Überweisungen auf Dein österreichisches Konto) dauern lange und sind umständlich, sowie teilweise kostenpflichtig. Daher ist es üblich, ein Konto in deinem Gastland zu eröffnen.

Wie lange habe ich Urlaub?

Laut Vorgabe der Europäischen Kommission hast Du Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Einsatzmonat: 12 Arbeitstage bei 6 Monaten Freiwilligenprojekt, 20 Arbeitstage bei 10 Monaten usw. Nationale Feiertage des Gastlandes werden zusätzlich zu deinen Urlaubstagen gezählt. Wichtig: Deinen Urlaub und freie Tage musst Du unbedingt und rechtzeitig mit dem Projekt vorher absprechen!

Kann ich den Aufenthalt verlängern?

Nein. Eine Verlängerung Deines Freiwilligendienstes ist nicht möglich. Üblicherweise können die Reisekosten der Rückreise noch einen Monat nach Projektende abgerechnet werden. Für die Unterkunft und Verpflegung in der Zeit nach deinem Projekt musst Du selbst aufkommen.

Wenn Du deinen Aufenthalt verlängern möchtest sprich dies unbedingt mit deiner Ansprechperson bei Grenzenlos und in deiner Aufnahmeorganisation ab! Wenn Du ohne Rücksprache deinen Aufenthalt verlängerst, kann es passieren, dass Dein Anspruch auf Kostenübernahme der Rückreise verfällt! Auf alle Fälle ist der Aufenthalt nach offiziellem Projektende ein privater Aufenthalt. Sämtliche Ansprüche und Leistungen wie Versicherung, Taschengeld usw. enden mit dem im Förderantrag angegebenen Ende des Freiwilligendienstes. Die Krankenversicherung kannst Du allerdings kostenfrei zwei Monate verlängern.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Schwierigkeiten habe?

Wenn im Ausland Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen, ist der/die MentorIn Deine erste Ansprechperson. Du kannst Dich natürlich auch an uns wenden, aber erfahrungsgemäß sind Schwierigkeiten am besten an Ort und Stelle zu klären. Wenn es größere Schwierigkeiten gibt, die auch von der Aufnahmeorganisation/Aufnahmeprojekt und von uns nicht gelöst werden können, werden die Nationalagenturen eingeschalten.

Kann ich das Projekt wechseln?

Nein. Ein Projektwechsel im Gastland ist nicht möglich.

Was ist, wenn ich dort gar nicht zurechtkomme und wieder heimfahre?

Wir bemühen uns, Dich so gut wie möglich auf Deinen Auslandsaufenthalt vorzubereiten, damit Schwierigkeiten gar nicht erst aufkommen. Wenn es Probleme gibt, sprich diese sofort an und versuche, sie zu klären. Es gibt verschiedene Personen und Organisationen, an die Du Dich wenden kannst und die Dich unterstützen, wie Dein_e Mentor_in, Grenzenlos, leitende Personen in der/dem Aufnahmeorganisation/Aufnahmeprojekt oder auch die Nationalagentur im Ausland. Ein Projektabbruch ist wirklich die allerletzte Möglichkeit. Es ist nicht möglich, das Projekt zu wechseln oder Dich noch einmal für ein ESK Freiwilligenprojekt zu bewerben. Und für uns ist es nicht möglich, Deinen Projektplatz nachzubesetzen. Wenn Du Dich entscheidest, das Projekt abzubrechen, musst Du uns umgehend darüber informieren!

Ich habe eine Behinderung/ Beeinträchtigung – kann ich bei einem ESK Freiwilligenprojekt mitmachen?

Jede_r zwischen 18 und 30, unabhängig von Ausbildung, Behinderung oder Sprachkenntnissen, kann bei einem Freiwilligenprojekt machen. Es können zusätzliche Leistungen, wie etwa Persönliche Assistenz, Hilfsmittel, Gebärdensprachdolmetschende usw. vorab beantragt werden. Manchmal setzt das eine etwas längere Planungsphase voraus. Bitte setze dich mit uns in Verbindungen, damit wir ein Beratungsgespräch vereinbaren können. Mehr Infos auf unserer Unterseite „Inklusive ESK Freiwilligenprojekte“.

 

 

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